Wie Sie nach einem Unfall mit Ihrer Versicherung abrechnen können

Wissen Sie, wie Sie möglichst schnell nach einem Unfall an das Ihnen zustehende Geld kommen? Wann ist es besser, dass Sie sich eine Übernahmebestätigung einholen du wann können Sie sich dies sparen? Der folgende Blogeintrag möchte Ihnen dabei behilflich sein, alle offenen Fragen zu beantworten.

Die Erstattung über eine Reparaturkostenrechnung

Allein 2015 wurden in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfälle verursacht. Meist waren es nur Blechschäden und die Insassen wurden verschont. Manchmal waren die Schäden aber auch so groß, dass nur noch der Weg zum Autoverwerter wie zum Beispiel die Autoverwertung Mannheim blieb. Egal wie der Unfall ausging, es bedeutete immer viel Aufwand und Ärger für die Beteiligten.

 

Ist es klar, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben, erhalten Sie alle entstehenden Kosten erstattet. Wir möchten Ihnen erklären, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und worauf Sie achten sollten.

Die Erstattung auf Gutachterbasis

Bevor Sie Ihren Schaden Reparieren lassen, können Sie einen Gutachter beauftragen, den Schaden in Augenschein zu nehmen. Aufgrund dieses Gutachtens können Sie eine Reparaturkostenübernahme vereinbaren. Somit erhalten Sie am Ende nicht die Summe, die die Werkstatt in Rechnung stellt, sondern die Schadensumme die vom Gutachter festgelegt wurde.

 

Sollte es aber zu einem wirtschaftlichen Totalschaden gekommen sein, erhalten Sie nur den Wiederbeschaffungswert. Übersteigen die veranschlagten Reparaturkosten den momentanen Zeitwert Ihres Autos, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Sollten die Reparaturkosten aber nur 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen und Sie möchten Ihr Auto noch mindestens sechs Monate weiterfahren, werden Ihnen die Kosten erstattet.

Die Reparaturrechnung erstatten lassen

Der Unfallverursacher ist laut § 249 (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu verpflichtet einen Schadenersatz zu leisten. Wenn beide Beteiligten eine Teilschuld tragen, so wird der Anspruch entsprechend gekürzt. Den Schaden an Ihrem Fahrzeug können Sie allerdings zusätzlich über eine Vollkaskoversicherung absichern. Hier spielt es keine Rolle, wer Schuld am Unfall trägt. Lassen Sie nun Ihr Fahrzeug fachgerecht instand setzen, können Sie die entstehenden Kosten über eine Reparaturkostenübernahme begleichen. 

 

Ist Ihr Auto nicht älter als drei Jahre und zudem Scheckheftgepflegt, können Sie eine Fachwerkstatt aufsuchen. Ist dies nicht so kann die gegnerische Versicherung die Regulierung über eine freie Werkstatt verlangen. Ist die Reparatur erledigt reichen Sie nur noch die Rechnung bei der Versicherung ein und der Schaden wird beglichen. 

Sie möchten sich eine fiktive Rechnung erstatten lassen?

Sie müssen Ihr Auto aber nicht reparieren lassen. Ist es nur zu einem kleineren Blechschaden gekommen der Sie aber nicht weiter stört, können Sie den Betrag den eine Reparatur kosten würde trotzdem bei der Versicherung geltend machen. Hier gibt es aber eine Grenze, denn der zu erstattende Betrag kann maximal der Wiederbeschaffungswert sein, von dem der Restwert Ihres Autos allerdings abgezogen wird.

Wussten Sie was eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung ist?

Damit es bei der Übernahme der Kosten keine Probleme gibt, können Sie eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung von Ihrer Versicherung beantragen. So kann sich auch die Werkstatt absichern, dass der Schaden der repariert wurde auch wirklich von der Versicherung bezahlt wird. Somit werden auch alle den Unfall betreffenden Angelegenheiten sofort zwischen Werkstatt und Versicherung geregelt.

 

Der Restwert ist übrigens der Wert den Sie erhalten würden, wenn Sie Ihr Auto nicht repariert verkaufen würden. Der Wert Ihres Autos vor dem Unfall ist der Wiederbeschaffungswert. 

 

Im Internet finden Sie viele Seiten, die Ihnen ein Formular zur Reparaturkostenübernahme kostenlos zum Download anbieten. Hier tragen Sie alle notwendigen Daten ein und übergeben dies an die Versicherung. Wichtig ist, dass Sie auch den Kostenvoranschlag der Werkstatt mit einreichen. Trotz der Übernahmeerklärung müssen Sie aber immer noch eine Schadenanzeige bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.