Bei einem Unfall zahlt meine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Erwachen kommt allerdings bei der kommenden Jahresrechung: Angestiegene Beiträge in nicht erwartetem Maße. Es geht nämlich nicht nur, wie viele glauben, um eine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Wie sollte der Lieblingskunde einer Kfz-Versicherung aussehen? Männlich, in den 30er Jahren, mit einem Fahrzeug, das wenige Jahreskilometer zurücklegt und wohnhaft in Thüringen. Aktuellen Daten zu Folge wird die größte Zahl an Unfällen in Hamburg und Berlin gemeldet, während Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen das Schlusslicht bilden. Mit einer geringeren Rate von ca. 33%. Darüber hinaus werden von Frauen neun Prozent mehr Schäden bearbeiten als Männer. Gibt die Altersverteilung darüber hinaus weiteren Aufschluss? In der Altersklasse Ü70 ist die Unfallquote deutlich höher als bei jüngeren Fahrern. Dort sind die Frauen in der Mehrheit.
Ganz egal, wer den Unfall baut. Fakt ist, dass es teuer wird wenn die Versicherung einen Schaden übernimmt. Die Schadensfreiheitsklasse wird heruntergestuft und somit sinkt ebenfalls der Rabatt. Berechnungen zu Folge wird der Durchschnittskunde dazu angehalten 37% mehr zu bezahlen. In Extremfällen wurden sogar 67% zusätzlich fällig.
Es kann etliche Stufen nach unten gehen
Auch wenn die meisten Kunden wissen, dass ihre Schadensmeldung Negativfolgen für den Rabatt hat, können die wenigsten allerdings das Ausmaß einer Herabstufung einschätzen. Langjährige Versicherte werden nicht nur in der Schadenfreiheitsklasse nach unten gestuft, sondern brauchen unter Umständen Jahre, um den ehemaligen Rabatt wiederherzustellen.
Es ist hierbei unterschiedlich, wie sich die Herabstufung auswirkt. Es hängt von den gewährten Rabatten der Versicherungen je Schadensfreiheitsklasse ab. Hier gibt es keine einheitliche Regelung. So schwanken die Rabatte zwischen 27 und 35% der Grundprämie nach einer schadensfreien Zeit von 20 Jahren. Bei dem genannten Beispiel von 27% Rabatt wird der Versicherte von der Schadenfreiheitsklasse 20 in die Schadenfreiheitsklasse 8 herabgestuft. Es handelt sich hierbei um einen Beitrag von 39%. Um den Ursprungsrabatt wieder zu erreichen muss der Versicherte die kommenden elf Jahre ohne Schaden fahren. Wird nun zusätzlich noch berücksichtigt, dass im Normalfall der Rabatt kontinuierlich steigen würde, ist es ersichtlich, dass man gewisse Schäden selbst zahlen sollte.
Es ist bei der Rückstufung irrelevant, wie hoch die Summe ist, die durch die Versicherung gezahlt werden muss. Eine Bagatelle in Höhe von 300 Euro lässt Prämien daher im gleichen Maße steigen wie ein Schaden in Höhe von 15.000 Euro. Bei kleineren Summen ist es auf lange Sicht daher ratsamer die Rechnungen selbst zu bezahlen und die Versicherung nicht einzuschalten. Der Rückstufenrechner auf der Seite der Stiftung Warentest zeigt, ab wann es sich lohnt die Versicherung zahlen zu lassen. Hier zeigt sich, dass es sich nicht ausschließlich Bagatellschäden selbst zuzahlen sind, sondern dass es, bei einer hohen Schadenfreiheitsklasse und einer hohen Prämie, lohnenswert ist Beträge über 2000 Euro zu übernehmen. Personen, die beispielsweise über die Allianz in der Schadenfreiheitsklasse 25 versichert sind und rund 400 Euro Haftpflichtschutzkosten ausgeben, sollten Schäden in Höhe von 2200 Euro selbst zahlen.
Rabattschutz rettet den Rabatt nicht
Es ist möglich für solche Fällte Vorsorgen zu treffen um im Notfall nicht kalt erwischt zu werden. Die meisten Versicherungen bieten für eine zusätzliche Zahlung einen Rabattschutz an. Die Versicherung bezahlt dann zwar den Schaden, es wird allerdings von einer Rückstufung abgesehen. Konsequenzen treten erst ein, wenn innerhalb eines Jahres ein zweiter Schaden entsteht. Eine solche Absicherung wird je nach Versicherung unterschiedlich gehandelt und schläft mit 15 bis 30% Aufschlag zu Buche. Ein solcher Rabattschutz kann durchaus vorteilhaft sein, sofern der Versicherungsbeitrag mit Rabattschutz in einem angemessenen Rahmen hält. Ein Haken besteht allerdings. Der Rabattschutz greift lediglich bei der jeweiligen Versicherung. Wird diese allerdings gewechselt, wird eine neue Schadenfreiheitsklasse durch die vorhandenen Vorschäden neu berechnet.
Der sogenannte Rabattretter ist hierbei deutlich hilfreicher und lässt sich in älteren Verträgen finden. Bei einer schadensfreien Dauer von mindestens 25 Jahren, wird der Versicherte zwar bei der Bereinigung eines Schadens in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse herabgestuft, er behält allerdings die bisherige Prämie. Ein Wechsel der Versicherung ist daher problemlos möglich. Es bleibt allerdings zu überlegen, ob ein Wechsel überhaupt vorteilhaft ist, da der Rabattretter nach und nach ausstirbt und nicht mehr zum Angebot neuer Tarife gehört.